Die Schießgesellschaft hat gegen die Entscheidung des Ligaleiters der Verbandsliga des WSB, die Begegnung vom 13.10.2013 gegen die SFr. Emsdetten II statt mit 2:3 mit 0:5 zu werten, Einspruch eingelegt. Nach dieser Entscheidung des Ligaleiters soll ein Schütze nicht startberechtigt gewesen sein. Den Einspruch muss nun die zuständige Rundenwettkampf- und Ligakommission des WSB prüfen.